Leipzigs Amtsleiter sind humorlos? Nicht alle.
Eine gute Antwort auf offenen Brief des Hasen Hasenohr wegen seines temporären Berufsverbotes
Der polemische Kommentar von leipzigart zur ausbleibenden Reaktion städtischer Ämter auf Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Auftrittsverbot für den Hasen Hasenohr vom Theater im Globus im Leipziger Küchenholz wird zumindest im Hinblick auf ein kürzlich erfolgtes Schreiben vom Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Schirmer, relativiert. Seine intelligente und freundliche Antwort läßt sogar aufmerken, weil sie sich angenehm von den sonst üblichen, nichtssagenden Reaktionen aus dem Rathaus abhebt.
Am Ende liegt der Hase wohl doch im Pfeffer der engagierten, aber vielleicht chaotischen Betreiber des Sommerkinos, welche das gut inszenierte Medienspektakel um das Verbot des Kindertheaters für Ihre Interessen mehr oder weniger egozentrisch auf Kosten der gastierenden und um ihre Einnahmen gebrachten Theaterleute auszunutzen wußten?
Das Theater im Globus stellte uns das Antwort-Schreiben aus dem Rathaus zur Verfügung:
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Abteilung: Amtsleiter
Bearbeiter/in: Herr Dipl-Ing Schirmer
Leipzig, 26.07.2006
Offener Brief an das Bauordnungsamt zum Verbot von Kindertheatervorstellungen im Sommerkino Leipzig sowie im Freibad Kleinzschocher durch das Leipziger Bauordnungsamt wegen Fremdnutzung' mit Androhung vom 3.000 EUR Strafe gegen die Betreiber des Sommerkinos und die Sportbäder GmbH
Ihren offenen Brief an das Bauordnungsamt habe ich mit großem Interesse gelesen und möchte auch persönlich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass diese Kindertheatervorstellung im Sommerkino bzw. Freibad Kleinzschocher nicht stattfinden konnte. Trotzdem möchte ich Ihnen zur Klarstellung Folgendes mitteilen.
Bisher habe ich es als einer meiner Pflichten angesehen, Vorhaben insbesondere auch im Kulturbereich zu unterstützen (so z. B. Veranstaltungen im Anker, Werk II, Kuturszene Connewitz, Lindenfels usw.). Hier habe ich persönlich mit Engagement immer versucht die kuturellen Interessen zu unterstützen. Im vorliegendem Fall bin ich allerdings an den Gerichtsbeschluss vom 30.06.2006 gebunden, der alle Veranstaltungen die nicht mit der erteilten Baugenehmigung für das Sommerkino gedeckt sind (dazu gehörten auch leider die Theatervorstellungen) für formell rechtswidrig erklärt. Daran ist die Genehmigungsbehörde gebunden.
Eine Ausnahmeregelung z. B. Genehmigung einer Kindertheatervorstellung, habe ich geprüft. Diese konnte aufgrund der vorhandenen Sach- und Rechtslage nicht erteilt werden. Bereits bei der Ortsbesichtigung am 09.05.2006 im Sommerkino habe ich den Mitgliedern des Sommerkinos empfohlen, einen entsprechenden Bauantrag zur Erweiterung der Sommerkinonutzung zu stellen. Das ist nunmehr erst per 19.07.2006 erfolgt.
Der Antrag befindet sich zurzeit in Prüfung und wird zeitnah beschieden werden. Verursacher dieser Misere sind also die Betreiber des Sommerkinos und nicht die Behörde. In der Hoffnung, dass bald wieder Kindertheatervorstellungen stattfinden können verbleibe ich
Mit freundichen Grüßen
Im Auftrag
Dipl-Ing. Schirmer Amtsleiter
PS: Damit Hasenohr nicht verhungert und den nächsten Wettlauf gewinnt, werden wir einen Sack Möhren spendieren.
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